Die in Anhang III genannten Szenarien treffen meiner Einschätzung nach nicht auf die Verwendung von KI in der E-Vergabe.
- Zugänglichkeit und Inanspruchnahme grundlegender privater und grundlegender öffentlicher Dienste und Leistungen:
Hier sind genaue Einstufungen genannt wo ich nicht die E-Vergabe sehe