Die in Anhang III genannten Szenarien treffen meiner Einschätzung nach nicht auf die Verwendung von KI in der E-Vergabe.

  1. Zugänglichkeit und Inanspruchnahme grundlegender privater und grundlegender öffentlicher Dienste und Leistungen:

Hier sind genaue Einstufungen genannt wo ich nicht die E-Vergabe sehe

  1. öffentliche Unterstützungsleistungen und-dienste, einschließlich Gesundheitsdiensten
  2. Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätsbewertung zur Aufdeckung von Finanzbetrug
  3. Risikobewertung und Preisbildung im Fall von Lebens- und Krankenversicherungen
  4. Bewertung und Klassifizierung von Notrufen etc.