- Die Analogie (Programmieren vs. Vergabe): Sie beschreiben, dass sowohl die Softwareentwicklung als auch das Vergaberecht auf strengen, logischen Regelsätzen basieren. In der Informatik führt ein korrekter Input durch einen deterministischen Prozess (Code) zu einem validen Output. Das Vergaberecht suggeriert durch seine strikten Formalien eine ähnliche „algorithmische“ Natur.
- Der entscheidende Bruch: Hier setzen Sie den Kontrapunkt. Während beim Programmieren der „funktionierende Code“ das Ziel ist, verlangt das Rechtsstaatsprinzip in der Verwaltung eine subjektive Zurechenbarkeit.
- Ableitung des Vollautomatisierungsverbots: Da die KI (wie in 4.1 gezeigt) keine Verantwortung übernehmen kann und rein statistisch operiert, darf die finale Entscheidungsgewalt nicht übertragen werden. Die Eigenverantwortung des Vergabestellenleiters ist unübertragbar.
Unübertragbare Eigenverantwortung und das Vollautomatisierungsverbot.
Einstufung E-Vergabe nach EU KI Verordnung
Knauff, 2025